Einbaustaubsauger und Zentralstaubsaugsystem von Crossvac sind auch in diesen Ländern erhältlich
Crossvac Einbaustaubsauger Zentralstaubsauger in Österreich Einbaustaubsauger in Österreich Crossvac Einbaustaubsauger Einbaustaubsauger in Ungarn Einbaustaubsauger in der Ukraine Einbaustaubsauger in Italien Einbaustaubsauger in der Slovakei Einbaustaubsauger in Rumänien


Crossvac 5 Jahre Garantie




A G B

1. Geltung
Soweit nicht ausdrücklich gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde, gelten diese, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.

2. Auftragsbestätigung /Umfang der Lieferung
Der Inhalt der Auftragsbestätigung gilt vom Kunden als anerkannt, wenn dieser nicht binnen fünf Arbeitstagen nach deren Empfang schriftlich (Email) dagegen einspricht.

3. Preise 
Die angegebenen Preise sind Nettopreise. Die Preise verstehen sich inkl. MWST und in Schweizer Franken (CHF). Alle genannten Preise verstehen sich ab unserem Geschäftssitz in Schötz. Transport- und Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers und sind gesondert ausgewiesen.

4. Zahlungsbedingungen 
Innert 10 Tagen netto, sofern keine anderen schriftlichen Abmachungen getroffen werden.

5. Übergang Nutzen und Gefahr
Der Transport der Ware durch Dritte oder den Kunden erfolgt auf Risiko und Gefahren des Kunden.

6. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Zur Sicherung unserer Forderungen steht uns das Recht zu, die Ware zurückzubehalten.

7. Beanstandung und Rückgabe
Beanstandungen sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum anzubringen, andernfalls gilt die Lieferung als akzeptiert. Sämtliches Material muss in neuwertigem Zustand und in einwandfreier Originalverpackung zurückgeschickt werden. Es muss alles vollständig und funktionsfähig sein. Bei nichteinhalten dieser Bedingungen wird ein entsprechender Abzug gemacht.

8. Garantie 
Die Garantiezeit beträgt 5 Jahre, sofern in den Verkaufsunterlagen nichts anderes vermerkt ist. Sie beginnt mit dem Rechnungsdatum. Keine Garantieansprüche bestehen bei Mängeln, die durch unsachgemässe Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte entstehen. Mängel die in Folge missachteter Installationsanweisung bzw. Installationsempfehlungen entstehen, führen zum Verlust der Garantieansprüche. 

9. Haftung
Für die Auswahl und die Verwendung der Produkte ist der Käufer selbst verantwortlich. Schadenersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, sofern wir den Schaden nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verschuldet haben.In keinem Fall haften wir für Folgeschäden oder mittelbare Schäden.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist in jedem Fall Schötz (Schweiz). Das Rechtsverhältnis untersteht Schweizerischem Recht.

Fassung vom 16. März 2009 / Schötz





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